P-Konto Bescheinigung gemäß § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto anfordern und Freibetrag erhöhen - Gültig für alle Banken und Sparkassen
P-Konto: Aktuelle Informationen rund um das Pfändungsschutzkonto - Bankenverband
P-Konto: Wichtige Änderungen ab 1. Dezember 2021
Neue Regelungen für das P-Konto ab Dezember 2021
P-Konto & Schutz bei Pfändung und Abtretung - Informationsoffensive